Wer braucht die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jetzt absichern

Von größter Wichtigkeit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen. Für sie wurden die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2001 erheblich eingeschränkt. Nach 1961 Geborene bekommen nur noch dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Sind es zwischen drei und sechs Stunden, gibt es nur die Hälfte dieser ohnehin niedrigen Rente, die bei voller Erwerbsminderung im Durchschnitt zwischen 500 und 1.000 Euro beträgt. Das ist zum Sterben zu viel aber zum Leben eindeutig zu wenig. Etwas besser, aber bei Weitem auch nicht ausreichend abgesichert, sind die vor 1961 Geborenen. Sie bekommen im Fall der Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie im erlernten Beruf oder mit einer alternativen zumutbaren Arbeit nur noch die Hälfte dessen verdienen können, was einem Gesunden möglich ist. Außerdem setzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraus, dass bereits fünf Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden. Damit sind jüngere Arbeitnehmer und Studenten oder Hausfrauen auch ausgeschlossen, weil sie automatisch die Wartezeiten nicht erfüllen können. Nur wenn die Berufsunfähigkeit als Folge eines Arbeitsunfalles eintritt, muss die Wartezeit nicht erfüllt werden.
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Rentenleistungen für berufsunfähige Personen nicht als Äquivalent zum vormals erzielten Einkommen zu betrachten. Besteht keine private Berufsunfähigkeitsversicherung, ist der Weg zum Sozialamt vorprogrammiert.