Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

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In der Regel greift die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die betroffene Person ihren Beruf über mindestens sechs Monate zu ab 50 Prozent aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Bereits dann bekommt ein Versicherter über die private Berufsunfähigkeitsversicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Rente. Es ist auch möglich in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Staffelregelung zu vereinbaren, dann werden Teile der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Invalidität von gerade 25 Prozent gezahlt. Diese Staffelregelung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade bei Krankheiten, die unheilbar sind, sich im Laufe der Zeit verschlimmern sich und letztlich zur Berufsunfähigkeit führen, von Vorteil. Die Berufsunfähigkeit wird durch den behandelnden Arzt festgestellt. Allerdings kann der Versicherer auch ein Gremium zusammenrufen, dem außer dem behandelnden Arzt auch ein Arzt des Versicherers und unabhängige Gutachter beiwohnen.