Berufsunfähigkeit vs. Arbeitsunfähigkeit?

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Wer glaubt er hätte ausreichend Schutz im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch die Leistungen der Krankenkasse, der unterliegt einem Irrtum. In der Regel sind die Leistungen der Krankenkassen auf etwa 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens bezogen. Das Krankengeld wird wegen ein und derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Hat ein Versicherter eine Krankheit, bei der davon auszugehen ist, dass diese trotz vorübergehender Arbeitsfähigkeit wieder auftreten kann, und sind die drei Jahre Sperrfrist nicht verstrichen, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Das heißt im Ernstfall, wer keine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat, geht leer aus. Soll aufgrund der Krankheit Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, ist das ein langwieriger Prozess, bei dem der Betroffenen in der Regel monatelang ohne jegliches Einkommen sein kann. Das heißt, ein normaler Arbeitnehmer ist, selbst wenn er vor 1961 geboren wurde, über die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausreichend abgesichert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke decken.